Abwasser aus Küche, Bad und Toilette sind mit organischen Stoffen, Nährstoffen und Haushalts-Chemikalien belastet. Auf Grund der neuen europäischen Norm reicht eine Klärung der Abwässer über eine herkömmliche 3-Kammergrube nicht mehr aus, sondern muss grundsätzlich über eine biologische Reinigungsanlage aufbereitet werden.
Kleinkläranlagen sind dezentrale Abwasserreinigungssysteme, die das Schwarzwasser der Bewohner klären und das gereinigte Abwasser in die Versickerung oder in ein fließendes Gewässer leiten.
Die Anlagengrößen werden entsprechend der Anzahl der Bewohner einer Immobilie bemessen. Hierbei müssen die Anlagen für einen durchschnittlichen Wasserverbrauch pro Person/Tag von 150 l ausgelegt werden. Für eine 4-köpfige Familie ergibt sich hieraus beispielsweise der Einwohnergleichwert EW 4 (Anlagenvolumen ca. 4800 Liter).
Voraussetzung für den Einbau und Betriebnahme einer Anlage ist die Genehmigung der jeweiligen „Unteren Wasserbehörde“. Sie erteilt die wasserrechtliche Erlaubnis.
Die jeweilige Ablaufklasse wird von Ihre rzuständige Wasserbehörde festgelegt. Bitte erfragen Sie dort die erforderliche Reinigungsleistung der Anlage.
Die Anlage zum Erdeinbau sollte so nah wie möglich am Gebäude eingebaut sein, damit eine möglichst geradlinige Abwasserzuleitung ohne Richtungsänderungen direkt in die Kleinkläranlage führt.
Der Einbau ist nur von einer Fachfirma durchzuführen.
Die Wartung ist durch einen autorisierten Fachbetrieb durchzuführen. Für die Reinigungsklasse C und D reichen halbjährliche Wartungsintervalle. Anlagen mit der zusätzlichen Reinigungsstufe für die Phosphatfällung (C+P oder D+P müssen spätestens alle vier Wochen gewartet werden.
Kleinkläranlagen aus Kunststoff sind mit Sicherheit mehr als nur die Alternative zu Betonanlagen. Kostengünstiger Transport, absolute Dichtigkeit, Langlebigkeit bei aggressiven Abwässern und extreme Bruchsicherheit sind nur einige Vorteile des Werkstoffs Kunststoff. Bei der Sanierung einfach in bestehende schadhafte Gruben einzusetzen.
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